Podologie
Der Begriff Podologie leitet sich vom griechischen pous (πούς) für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab: Er bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Die Maßnahmen einer Podologin/eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Die Podologin/der Podologe ist aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Die meisten Podologen sind mit Kassenzulassung tätig, da Diabetikerinnen und Diabetiker als bislang einzige Gruppe von den Kassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur medizinischen Fußpflege vom Arzt erhalten können.
Podologen arbeiten als selbständige Leistungserbringer in eigenen Podologie-Praxen mit oder ohne Kassenzulassung, als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis sowie als Angestellte in Krankenhäusern oder speziellen Fußambulanzen mit anderen Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, Orthopädie-Schuhmachern, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten etc. zusammen.
